Prinzipiell besteht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX, §9) ein Wunsch- und Wahlrecht, das Sie bei der Auswahl der Klinik in Anspruch nehmen können.
Sie sollten sich rechtzeitig darüber informieren, welche Rehabilitationskliniken Ihre Erkrankung behandeln und Ihren persönlichen Wünschen hinsichtlich Lage, Ausstattung und Service entsprechen.
Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie richtige Einrichtung zu finden
Telefon: 06142-32240
E-Mail: buero [at] LHRM.de
Voraussetzung für die Auswahl einer Klinik sollte auch die Zertifizierung von einer unabhängigen Stelle sein. Die meisten Reha-Kliniken betreiben seit vielen Jahren ein Qualitätsmanagement, sind zertifiziert und arbeiten nach allgemein anerkannten Qualitätsstandards.
Viele Reha-Kliniken werden regelmäßig durch die Rentenversicherungsträger überprüft.
Wenn Sie oder Ihr Arzt den Rehabilitationsantrag ausfüllen, ergänzen Sie diesen mit einem entsprechenden Klinikwunsch.
Sollten Sie Fragen zur Beantragung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme haben, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse).
Jede Reha-Klinik verfügt über entsprechende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die Sie bzgl. Ihrer speziellen Fragen auch anrufen können.