Ihre Spenden wirken

Bei der Finanzierung unserer dringend notwendigen Projekte und Hilfsangebote ist die LHRM auch auf freiwillige Spenden und Fundraising angewiesen.

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen bitten wir Sie, Ihre Spende an die unten stehende Bankverbindung zu überweisen oder uns für jede weitere Art der Unterstützung direkt zu kontaktieren.

Es gibt vielfaltige Möglichkeiten zur Unterstützung

  • Hilfe bei der Aktualisierung und Übersetzung englischsprachiger Informationen​​
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit und bei Fundraising-Aktivitäten
  • Finanzierung der Layout- und Druckkosten für Informationsmaterialien
  • Finanzierung zur Verbesserung des Patientenumfelds in Kliniken
  • Bereitstellung eines Reisestipendiums
  • u.v.a.m.

Wenn Sie Ideen oder Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten haben oder Mitglied werden möchten, kontaktieren Sie uns bitte – wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Hinweis zu Spenden:

Ein wesentlicher Teil unserer Vereinsarbeit wird über freiwillige Spenden finanziert. Alle bei uns eingehenden Spenden werden satzungsgemäß der allgemeinen Vereinsarbeit zugeführt.
Sollten Sie uns eine Spende mit einem bestimmten Verwendungszweck zukommen lassen wollen, setzen Sie sich bitte unbedingt vorab mit uns in Verbindung, um die Details des Verwendungszwecks zu klären. Nur dann können wir die bestimmte Verwendung garantieren.

Die LHRM ist ein gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannter, eingetragener Verein. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

Unsere Vereinsregister-Nummer beim Amtsgericht Darmstadt: VR 80549
Unsere Registrierungsnummer beim Finanzamt Gross-Gerau: 21 250 75178

Hinweis zu Spendenbescheinigungen:

Als gemeinnützig anerkannter Verein dürfen wir für die erhaltenen Spenden Bescheinigungen ausstellen, welche der Spender oder die Spenderin beim Finanzamt mit der Steuererklärung geltend machen kann.

Der Gesetzgeber hat für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen enge Grenzen gesetzt, damit von der Steuervergünstigung nur profitiert, wer eigenes Geld einsetzt.
Es dürfen nur Spendenbescheinigungen erteilt werden, wenn das gespendete Geld aus dem eigenen Vermögen stammt.

Beispiele: 

  1. Anlässlich eines Jubiläums, einer Feier oder eines Trauerfalls wird anstatt Geschenken zu Spenden an den Verein aufgerufen. Alle Personen, die diese Spende direkt an den Verein leisten, können eine Spendenbescheinigung erhalten.
  2. Anlässlich eines Jubiläums, einer Feier oder eines Trauerfalls wird anstatt Geschenken zu Spenden an den Verein aufgerufen, es wird eine Spendenbox aufgestellt. Das Geld wird gesammelt und von einer Person an den Verein überwiesen. In diesem Fall dürfen wir der überweisenden Person keine Spendenbescheinigung ausstellen, da es nicht aus dem eigenen Vermögen stammt, sondern aus Geld, das die Person zur Weiterleitung erhalten hat.

Bis zu einem Betrag von 200,--€ reicht dem Finanzamt in der Regel ein Kontoauszug als Beleg für die Spende. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch gerne eine Spendenbescheinigung für kleinere Beträge aus.

Bei Spenden über 200,--€ stellen wir unaufgefordert eine Spendenbescheinigung zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres aus. Wenn Sie die Spendenbescheinigung früher benötigen, geben Sie uns bitte kurz Bescheid.

Für das Ausstellen der Spendenbescheinigung benötigen wir Ihre Adressdaten. Bitte geben Sie diese vollständig in der Überweisung an oder setzen Sie sich mit unserem Büro in Verbindung (Tel.: 06142-32240 oder per E-Mail an buero [at] LHRM.de)

Spenden durch Banküberweisung an

Kreissparkasse Gross-Gerau
IBAN: DE84 5085 2553 0001 1339 33
SWIFT-BIC: HELADEF1GRG

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